Handschlag zwischen Verkäufer und Immobilienmakler im Allgäu, Symbolbild für den geschlossenen Maklervertrag (Foto: Constantin Wenning / Unsplash)
Ratgeber

Maklerprovision beim Hausverkauf im Allgäu: Wer zahlt was?

Beim Hausverkauf taucht schnell die Frage auf, wer die Maklerprovision zahlt und wie hoch sie in Bayern ausfällt. Seit dem Bestellerprinzip-Gesetz von Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen eine klare Regel: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision. Wie das konkret aussieht und was Verkäufer in Kempten und im Allgäu dabei beachten sollten, zeigt dieser Überblick.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision grundsätzlich hälftig (§ 656c BGB).
  • In Bayern liegt die übliche Gesamtprovision meist zwischen 5,95 % und 7,14 % inkl. MwSt., je zur Hälfte für Käufer und Verkäufer.
  • Verkäufer zahlen damit in der Regel rund 3 % des Kaufpreises, nicht mehr die volle Provision wie früher üblich.
  • Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken oder Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht, hier ist die Provisionsverteilung frei verhandelbar.
  • marker.tschugg Immobilien verkauft Häuser im Allgäu zuverlässig und mit persönlicher Beratung.

Inhaltsverzeichnis:

Das Bestellerprinzip: Wer zahlt seit 2020 die Maklerprovision?

Bis Ende 2020 war es in Bayern üblich, dass Käufer die komplette Maklerprovision übernehmen, auch wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Mit dem Bestellerprinzip-Gesetz vom Dezember 2020 hat sich das grundlegend geändert. Seitdem regelt § 656c BGB, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision grundsätzlich hälftig teilen, wenn ein Makler für beide Seiten tätig wird. Das betrifft auch Verkäufer in Kempten, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung über einen Makler anbieten: Wer den Makler beauftragt, zahlt seinen Anteil erst, nachdem auch die Käuferseite ihre Hälfte vertraglich zugesichert hat.

Für welche Immobilien gilt die hälftige Teilung der Provision?

Die Regelung gilt ausschließlich für den Verkauf von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Ob ein Reihenhaus in Sonthofen, eine Doppelhaushälfte in Kempten oder eine Eigentumswohnung im Oberallgäu verkauft wird, spielt keine Rolle, solange es sich um eine dieser Immobilienarten handelt. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke oder Gewerbeobjekte gilt das Gesetz dagegen nicht, hier bleibt die Provisionsaufteilung frei verhandelbar zwischen Makler, Käufer und Verkäufer.

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Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern üblich?

In Bayern, und damit auch im gesamten Allgäu von Memmingen bis Kaufbeuren, bewegt sich die übliche Gesamtprovision meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Summe wird zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Seite in der Regel rund 2,975 % bis 3,57 % zahlt. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Maklervertrag ab, eine gesetzliche Deckelung gibt es nicht, wohl aber die Pflicht zur hälftigen Teilung bei den betroffenen Immobilienarten.

Beispielrechnung: Provision beim Hausverkauf in Kempten

Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar: Bei einem Einfamilienhaus in Kempten mit einem Verkaufspreis von 450.000 Euro und einer Gesamtprovision von 7,14 % inklusive MwSt. entstehen Kosten von rund 32.130 Euro. Käufer und Verkäufer zahlen davon je etwa 16.065 Euro. Für ein vergleichbares Haus in Kaufbeuren oder eine Eigentumswohnung in Memmingen gilt dieselbe Rechnung, angepasst an den jeweiligen Kaufpreis.

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Von der Spekulationssteuer beim Hausverkauf über den Umgang mit einer geerbten Immobilie bis zur Frage, ob ein Verkauf ganz ohne Makler überhaupt sinnvoll ist: Unsere Ratgeber beantworten die Fragen, die im Verkaufs- oder Kaufprozess wirklich auftreten. Fundiert recherchiert, verständlich erklärt und speziell auf das Allgäu zugeschnitten.

Was Verkäufer im Oberallgäu und Ostallgäu jetzt wissen sollten

Für Verkäufer in Immenstadt, Pfronten, Oberstdorf oder Füssen bedeutet die hälftige Teilung vor allem eines: Die Provision ist bei der Preiskalkulation von vornherein einzuplanen, fällt aber geringer aus als früher, als Verkäufer oft gar keinen Anteil zahlten und Käufer die volle Summe stemmen mussten. Wichtig zu wissen: Der Maklervertrag mit dem Verkäufer und der mit dem Käufer müssen inhaltlich vergleichbar sein, sonst ist die hälftige Teilung unwirksam.

So unterstützt das Das Team von marker.tschugg Immobilien Sie beim Verkauf im Allgäu

Wir kalkulieren die Provision transparent und zeigen bereits im Erstgespräch, welcher Anteil auf Sie als Verkäufer entfällt. Wir verkaufen Häuser und Wohnungen zwischen Kempten und dem Oberallgäu zuverlässig und mit persönlichem Einsatz. Wenn Sie wissen möchten, was der Verkauf Ihrer Immobilie in Kempten oder im Allgäu konkret kostet und welcher Provisionsanteil auf Sie zukommt, rufen Sie uns an unter 0831 523772380.

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen beim Wohnungsverkauf im Allgäu.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf in Bayern?

Seit dem Bestellerprinzip-Gesetz von Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie einer Eigentumswohnung grundsätzlich hälftig. Das gilt auch in Bayern und damit im gesamten Allgäu. Voraussetzung ist, dass der Makler für beide Seiten tätig wird und die Maklerverträge inhaltlich vergleichbar sind.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Kempten und im Allgäu üblich?

Im Allgäu liegt die übliche Gesamtprovision meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Summe wird zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Seite rund 3 % zahlt. Die genaue Höhe wird individuell im Maklervertrag festgelegt.

Gilt das Bestellerprinzip auch für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien?

Nein, die gesetzliche Pflicht zur hälftigen Teilung gilt nur für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden. Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien ist die Provisionsverteilung frei verhandelbar.

Kann die Höhe der Maklerprovision frei verhandelt werden?

Ja, es gibt in Deutschland keine gesetzliche Obergrenze für die Maklerprovision. In Bayern hat sich jedoch ein Rahmen von 5,95 % bis 7,14 % inklusive MwSt. als üblich etabliert. Verhandelbar ist die Gesamthöhe, nicht aber die hälftige Aufteilung bei den betroffenen Immobilienarten.

Wann wird die Maklerprovision beim Hausverkauf fällig?

Die Provision wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag wirksam abgeschlossen ist. Der Verkäufer zahlt seinen Anteil dabei erst, wenn nachgewiesen ist, dass auch der Käufer zur Zahlung seiner Hälfte verpflichtet ist. Üblicherweise stellt der Makler die Rechnung kurz nach Beurkundung.

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Rico Marker
Geschäftsführer marker.tschugg Immobilien

Kaufbeurer Str. 8, 87437 Kempten (Allgäu)