Das Bestellerprinzip: Wer zahlt seit 2020 die Maklerprovision?
Bis Ende 2020 war es in Bayern üblich, dass Käufer die komplette Maklerprovision übernehmen, auch wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Mit dem Bestellerprinzip-Gesetz vom Dezember 2020 hat sich das grundlegend geändert. Seitdem regelt § 656c BGB, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision grundsätzlich hälftig teilen, wenn ein Makler für beide Seiten tätig wird. Das betrifft auch Verkäufer in Kempten, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung über einen Makler anbieten: Wer den Makler beauftragt, zahlt seinen Anteil erst, nachdem auch die Käuferseite ihre Hälfte vertraglich zugesichert hat.
Für welche Immobilien gilt die hälftige Teilung der Provision?
Die Regelung gilt ausschließlich für den Verkauf von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Ob ein Reihenhaus in Sonthofen, eine Doppelhaushälfte in Kempten oder eine Eigentumswohnung im Oberallgäu verkauft wird, spielt keine Rolle, solange es sich um eine dieser Immobilienarten handelt. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke oder Gewerbeobjekte gilt das Gesetz dagegen nicht, hier bleibt die Provisionsaufteilung frei verhandelbar zwischen Makler, Käufer und Verkäufer.
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern üblich?
In Bayern, und damit auch im gesamten Allgäu von Memmingen bis Kaufbeuren, bewegt sich die übliche Gesamtprovision meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Summe wird zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Seite in der Regel rund 2,975 % bis 3,57 % zahlt. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Maklervertrag ab, eine gesetzliche Deckelung gibt es nicht, wohl aber die Pflicht zur hälftigen Teilung bei den betroffenen Immobilienarten.
Beispielrechnung: Provision beim Hausverkauf in Kempten
Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar: Bei einem Einfamilienhaus in Kempten mit einem Verkaufspreis von 450.000 Euro und einer Gesamtprovision von 7,14 % inklusive MwSt. entstehen Kosten von rund 32.130 Euro. Käufer und Verkäufer zahlen davon je etwa 16.065 Euro. Für ein vergleichbares Haus in Kaufbeuren oder eine Eigentumswohnung in Memmingen gilt dieselbe Rechnung, angepasst an den jeweiligen Kaufpreis.

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Was Verkäufer im Oberallgäu und Ostallgäu jetzt wissen sollten
Für Verkäufer in Immenstadt, Pfronten, Oberstdorf oder Füssen bedeutet die hälftige Teilung vor allem eines: Die Provision ist bei der Preiskalkulation von vornherein einzuplanen, fällt aber geringer aus als früher, als Verkäufer oft gar keinen Anteil zahlten und Käufer die volle Summe stemmen mussten. Wichtig zu wissen: Der Maklervertrag mit dem Verkäufer und der mit dem Käufer müssen inhaltlich vergleichbar sein, sonst ist die hälftige Teilung unwirksam.
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