Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den Sie als Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung zahlen. Es setzt sich aus den Betriebskosten der Immobilie und der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage zusammen. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), konkret der von der Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Miteigentumsanteil an der Gesamtanlage – je größer die Wohnung im Verhältnis zum Gebäude, desto höher in der Regel der eigene Kostenanteil.
Was beinhaltet das Hausgeld?
Zum Hausgeld zählen unter anderem Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Aufzugswartung und Verwaltungskosten. Hinzu kommt die Instandhaltungsrücklage, aus der größere Reparaturen wie ein neues Dach, eine Fassadensanierung oder ein Aufzugsaustausch finanziert werden. Bei Eigentumswohnungen in Kempten mit Aufzug oder Tiefgarage liegt das Hausgeld spürbar über dem Durchschnitt vergleichbarer Objekte ohne diese Ausstattung – häufig um 50 bis 100 Euro monatlich höher. Ein zu niedrig angesetztes Hausgeld ist dabei kein Vorteil, sondern oft ein Warnsignal für eine unterdotierte Rücklage.
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Wie wird das Hausgeld berechnet?
Die Verwaltung erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der die voraussichtlichen Kosten auf alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen verteilt. Am Jahresende folgt die Hausgeldabrechnung, die die tatsächlichen Kosten den geleisteten Zahlungen gegenüberstellt. Ergibt sich eine Nachzahlung oder Gutschrift, wird diese mit dem nächsten Hausgeld verrechnet. Die Abrechnung muss dabei klar zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen unterscheiden – eine Unterscheidung, die viele Eigentümer erst beim Verkauf oder bei der Vermietung wirklich nachvollziehen.
Typische Fehler, die viele Eigentümer übersehen
Ein häufiger Fehler ist, das Hausgeld pauschal mit den umlagefähigen Nebenkosten gleichzusetzen. Die Instandhaltungsrücklage darf bei Vermietung nicht auf den Mieter umgelegt werden und mindert damit direkt die Rendite. Auch Verwaltungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Wer eine Eigentumswohnung im Allgäu kauft, sollte deshalb genau prüfen, welcher Anteil des Hausgelds tatsächlich umlagefähig ist, bevor er die Rendite kalkuliert. Ein zweiter, oft unterschätzter Punkt: Rückstände früherer Eigentümer gehen beim Kauf nicht automatisch auf Sie über, sollten aber vor Vertragsabschluss dokumentiert sein.

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Was gilt speziell im Allgäu?
In Kempten, Sonthofen und weiteren Allgäuer Gemeinden ist das Hausgeld in den vergangenen Jahren durch gestiegene Energie- und Handwerkerkosten spürbar gestiegen. Besonders bei älteren Mehrfamilienhäusern in Kempten mit anstehender energetischer Sanierung lohnt sich ein Blick auf die Höhe der Instandhaltungsrücklage, bevor Sie kaufen oder verkaufen. Faustregel für eine gesunde Rücklage: mindestens 0,80 bis 1 Euro pro Quadratmeter und Monat, bei älteren Gebäuden im Allgäu mit anstehender Sanierung oft mehr.
Was bedeutet das für Käufer und Verkäufer?
Als Käufer sollten Sie das Hausgeld immer zusätzlich zur Finanzierungsrate einplanen und die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung einsehen. Als Verkäufer schaffen Sie mit einer transparenten Hausgeldabrechnung Vertrauen bei Interessenten und verkürzen die Verkaufsdauer. Das Team von marker.tschugg Immobilien begleitet Eigentümer im Allgäu bei genau dieser Einschätzung, mit einer durchschnittlichen Verkaufsdauer von 3 Monaten und einer Verkaufsquote von 100 Prozent.
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