Altes Fachwerkhaus mit roten Fensterläden an einer Kopfsteinpflasterstraße, Symbolbild für eine geerbte Immobilie im Allgäu (Foto: Dawid Tkocz / Unsplash)
Ratgeber

Erbimmobilie verkaufen im Allgäu: Erbengemeinschaft, Steuern und Ablauf

Eine geerbte Immobilie in Kempten oder anderswo im Allgäu ist für viele Familien eine emotionale und gleichzeitig rechtlich komplexe Angelegenheit. Oft entscheiden mehrere Erben gemeinsam über das weitere Vorgehen, während im Hintergrund Fragen zu Erbschein, Erbschaftsteuer und dem baulichen Zustand des Hauses geklärt werden müssen. Das Team von marker.tschugg Immobilien begleitet Erbengemeinschaften im Oberallgäu und Ostallgäu durch diesen Prozess, von der ersten Einschätzung des Immobilienwerts bis zum erfolgreichen Verkauf.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Eigentum an einer geerbten Immobilie geht automatisch mit dem Erbfall auf die Erben über, unabhängig von der Grundbucheintragung.
  • Bei mehreren Erben entscheidet die Erbengemeinschaft grundsätzlich einstimmig über einen Verkauf.
  • Ein Erbschein kann je nach Nachlassgericht mehrere Monate dauern, ein eröffnetes notarielles Testament ersetzt ihn oft schneller.
  • Die Besitzzeit des Erblassers wird bei der Spekulationssteuer auf die Frist des Erben angerechnet.
  • Für selbstgenutzte Familienheime gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer.
  • marker.tschugg Immobilien unterstützt Erbengemeinschaften in Kempten und im gesamten Allgäu bei Wertermittlung, Abstimmung und Verkauf.

Inhaltsverzeichnis:

Erbfall und Eigentumsübergang: Was passiert rechtlich mit der Immobilie?

Stirbt der Eigentümer einer Immobilie in Kempten oder im Allgäu, geht das Eigentum nach § 1922 BGB automatisch und unmittelbar auf die Erben über, den sogenannten Vonselbsterwerb. Ein separater Übertragungsakt ist dafür nicht nötig, die Erben werden mit dem Todestag rechtlich zu Eigentümern, auch wenn im Grundbuch noch der Verstorbene eingetragen ist. Die spätere Grundbuchberichtigung stellt diesen bereits eingetretenen Rechtszustand lediglich nachträglich fest, sie ist keine Voraussetzung für den Eigentumserwerb selbst. In der Praxis bedeutet das für Erben in Kempten und Umgebung, dass rechtlich bereits gehandelt werden kann, auch bevor alle Formalitäten beim Grundbuchamt abgeschlossen sind, solange die Erbenstellung anderweitig nachgewiesen werden kann. Für Käufer und finanzierende Banken ist diese Unterscheidung ebenfalls wichtig, denn eine noch fehlende Grundbuchberichtigung bedeutet nicht, dass die Erben nicht rechtswirksam über die Immobilie in Kempten oder im Allgäu verfügen dürften, sofern die Erbenstellung im Kaufvertrag entsprechend nachgewiesen wird.

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Erben gemeinsam entscheiden müssen

Erben mehrere Personen gemeinsam, etwa Geschwister ein Elternhaus in Kempten oder im Oberallgäu, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft nach § 2032 BGB. Diese Gemeinschaft verwaltet den Nachlass gemeinschaftlich, ein einzelner Miterbe kann die Immobilie also grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der anderen verkaufen. Für einen Verkauf ist in aller Regel Einstimmigkeit erforderlich, jeder Miterbe muss dem Kaufvertrag beim Notar zustimmen oder eine entsprechende Vollmacht erteilen. Das kann besonders dann herausfordernd werden, wenn Miterben unterschiedliche Vorstellungen vom Verkaufspreis haben, im Ausland leben oder schlicht schwer erreichbar sind. Eine neutrale, marktgerechte Wertermittlung schafft hier häufig die gemeinsame Gesprächsgrundlage, die für eine einvernehmliche Entscheidung nötig ist. Gerade bei größeren Erbengemeinschaften mit vier oder mehr Miterben empfiehlt es sich, frühzeitig eine verantwortliche Kontaktperson zu bestimmen, über die alle Informationen und Rückfragen zum Verkaufsprozess der Immobilie in Kempten oder Umgebung gebündelt laufen, das beschleunigt die Abstimmung spürbar.

Erbschein oder Testament: Wie weisen Sie sich als Erbe aus?

Um beim Grundbuchamt oder gegenüber dem Käufer als rechtmäßiger Erbe aufzutreten, benötigen Erben einen Nachweis ihrer Erbenstellung. Der klassische Weg ist der Erbschein, den das Nachlassgericht auf Antrag ausstellt, je nach Auslastung des zuständigen Gerichts kann das jedoch von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Liegt ein eröffnetes notarielles Testament oder ein Erbvertrag samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vor, kann dieser Nachweis oft deutlich schneller erbracht werden, da das Grundbuchamt in vielen Fällen auch darauf die Grundbuchberichtigung vornimmt. Welcher Weg im Einzelfall der schnellere ist, sollte frühzeitig mit dem zuständigen Notar in Kempten oder dem Nachlassgericht abgestimmt werden, insbesondere wenn ein zügiger Verkauf gewünscht ist. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können bei einer Immobilie im Allgäu einen spürbaren vierstelligen Betrag erreichen, ein Aspekt, den viele Erben zu Beginn unterschätzen.

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Uneinigkeit unter Miterben: Optionen bei Streit

Sind sich die Miterben über das weitere Vorgehen nicht einig, gibt es mehrere Wege aus der Erbengemeinschaft. Ein Miterbe kann die anderen auszahlen und die Immobilie in Kempten oder im Allgäu allein übernehmen, alternativ kann die Erbengemeinschaft die Immobilie gemeinsam verkaufen und den Erlös nach den Erbquoten aufteilen. Lässt sich keine Einigung erzielen, kann jeder Miterbe als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dabei wird häufig ein niedrigerer Preis erzielt als im freien Verkauf, weshalb dieser Weg möglichst vermieden werden sollte. Eine unabhängige, für alle Miterben nachvollziehbare Wertermittlung ist in solchen Situationen oft der entscheidende Schritt, um eine einvernehmliche Lösung noch möglich zu machen, bevor Fronten sich weiter verhärten. Auch eine Mediation durch einen neutralen Dritten kann in festgefahrenen Fällen helfen, wieder eine gemeinsame Gesprächsbasis zwischen den Miterben in Kempten und Umgebung herzustellen, bevor der aufwendigere Weg über das Amtsgericht überhaupt nötig wird.

Zustand und Wert der Immobilie realistisch einschätzen

Geerbte Immobilien in Kempten, Sonthofen oder Oberstdorf stehen oft schon länger im Familienbesitz und wurden über Jahre nicht grundlegend modernisiert, etwa bei Heizung, Elektrik oder Dämmung. Für Erben ist es wichtig, den tatsächlichen Marktwert realistisch einzuschätzen, statt sich am emotionalen Erinnerungswert oder einem veralteten Kaufpreis zu orientieren. Ein möglicher Sanierungsstau wirkt sich unmittelbar auf den erzielbaren Verkaufspreis aus und sollte offen kommuniziert werden, das schafft Vertrauen bei Kaufinteressenten und beschleunigt den Verkaufsprozess. Wir erstellen für Erbengemeinschaften im Allgäu eine marktorientierte Einschätzung, die sowohl den baulichen Zustand als auch die aktuelle Nachfrage in der jeweiligen Lage berücksichtigt. Häufig lohnt sich außerdem der Blick auf das Grundstück selbst, gerade bei älteren Höfen und Anwesen im ländlichen Allgäu steckt neben dem Gebäude oft ein beachtlicher Grundstückswert, der bei der Preisfindung gesondert berücksichtigt werden sollte.

Nachlassverbindlichkeiten und Schulden: Was Erben beachten müssen

Mit dem Erbe gehen nicht nur die Immobilie, sondern auch etwaige Schulden des Erblassers auf die Erben über, etwa eine noch nicht abbezahlte Baufinanzierung. Wer den Nachlass annimmt, haftet dafür grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen, es sei denn, die Haftung wird rechtzeitig beschränkt, etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls können Erben das Erbe grundsätzlich auch ausschlagen, wenn die Verbindlichkeiten den Wert der Immobilie übersteigen. Ist eine Grundschuld noch im Grundbuch eingetragen, muss beim Verkauf die Restschuld gegenüber der Bank geklärt und die Löschungsbewilligung eingeholt werden, ähnlich wie bei einem regulären Immobilienverkauf im Allgäu. In der Praxis empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zur finanzierenden Bank aufzunehmen, um die genaue Restschuld sowie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen zu klären, bevor ein Verkaufspreis mit potenziellen Käufern verhandelt wird.

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Von der Spekulationssteuer beim Hausverkauf über den Umgang mit einer geerbten Immobilie bis zur Frage, ob ein Verkauf ganz ohne Makler überhaupt sinnvoll ist: Unsere Ratgeber beantworten die Fragen, die im Verkaufs- oder Kaufprozess wirklich auftreten. Fundiert recherchiert, verständlich erklärt und speziell auf das Allgäu zugeschnitten.

Erbschaftsteuer beim Immobilienverkauf: Freibeträge und Fristen

Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des gesamten Nachlasses ab. Ehepartner erhalten einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel in der Regel 200.000 Euro, entferntere Verwandte oder Dritte deutlich weniger. Für selbstgenutzte Familienheime gibt es zudem eine besondere Steuerbefreiung, wenn der Erbe unverzüglich einzieht und die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnt, bei Kindern gilt diese Befreiung nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Wird die geerbte Immobilie in Kempten oder im Allgäu stattdessen verkauft, entfällt diese Steuerbefreiung in der Regel, unabhängig davon bleibt der reguläre Freibetrag aber erhalten. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, den Verkaufszeitpunkt und die Erbschaftsteuer optimal aufeinander abzustimmen, insbesondere bei größeren Nachlasswerten, wie sie bei Anwesen im Allgäu durchaus keine Seltenheit sind. Wichtig zu wissen: Die Erbschaftsteuer muss unabhängig vom Zeitpunkt eines späteren Verkaufs innerhalb bestimmter Fristen gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden, ein Verkauf befreit also nicht automatisch von dieser Meldepflicht.

Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien

Bei der Spekulationssteuer gilt für Erben eine wichtige Besonderheit: Die Besitzzeit des Erblassers wird auf die Zehnjahresfrist des Erben angerechnet. Hat der Erblasser die Immobilie bereits vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist ein Verkauf durch die Erben in aller Regel unabhängig vom eigenen Erbdatum steuerfrei. Lag der Kauf durch den Erblasser weniger als zehn Jahre zurück, zählt für die Fristberechnung weiterhin dessen ursprüngliches Kaufdatum, nicht der Zeitpunkt des Erbfalls. Hat der Erblasser die Immobilie bis zu seinem Tod durchgehend selbst bewohnt, kann zudem die Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum greifen. Mehr Details zu Fristen und Ausnahmen bei der Spekulationssteuer im Allgäu finden Sie auch in unserem separaten Artikel dazu. Für Erbengemeinschaften mit mehreren Miterben empfiehlt es sich, die genaue Kaufhistorie der Immobilie frühzeitig zusammenzutragen, etwa über alte Kaufverträge oder das Grundbuchamt in Kempten, damit die steuerliche Einordnung beim Verkauf zweifelsfrei geklärt ist.

Wie marker.tschugg Immobilien Erben im Allgäu unterstützt

Das Team von marker.tschugg Immobilien kennt die Besonderheiten von Erbimmobilien in Kempten und dem gesamten Allgäu und begleitet Erbengemeinschaften mit der nötigen Sensibilität durch den gesamten Prozess. Wir erstellen eine unabhängige, für alle Miterben nachvollziehbare Wertermittlung, moderieren bei Bedarf zwischen unterschiedlichen Vorstellungen innerhalb der Familie und übernehmen die komplette Vermarktung bis zum Notartermin. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit dem beauftragten Notar oder Steuerberater ab, damit rechtliche und steuerliche Fragen parallel zum Verkaufsprozess geklärt werden. Ob Ihre Erbimmobilie in Kempten, Kaufbeuren oder einer der kleineren Allgäuer Gemeinden liegt, wir bringen die nötige Ortskenntnis und Erfahrung mit, um auch komplexere Erbfälle sicher zum Abschluss zu bringen. Rufen Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an: 0831 523 77 23 80.

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen beim Wohnungsverkauf im Allgäu.

Muss ich als Erbe zuerst den Erbschein abwarten, bevor ich die Immobilie verkaufen kann?

Nicht zwingend. Das Eigentum geht bereits mit dem Erbfall automatisch auf die Erben über. Liegt statt eines Erbscheins ein eröffnetes notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann die Erbenstellung damit oft schneller nachgewiesen werden, sodass ein Verkauf früher möglich ist.

Können mehrere Erben eine Immobilie unterschiedlich nutzen wollen?

Ja, das kommt häufig vor: Ein Miterbe möchte selbst einziehen oder vermieten, ein anderer bevorzugt den Verkauf. In diesem Fall kann derjenige, der die Immobilie behalten möchte, die anderen Miterben zu einem fairen, marktorientierten Wert auszahlen.

Was passiert, wenn ein Miterbe dem Verkauf nicht zustimmt?

Ohne Zustimmung aller Miterben kann die Immobilie in der Regel nicht verkauft werden. Bleibt eine Einigung dauerhaft aus, kann jeder Miterbe als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen, die aber meist finanziell nachteilig ist und nach Möglichkeit vermieden werden sollte.

Wie lange dauert es, bis ein Erbschein ausgestellt wird?

Das hängt vom zuständigen Nachlassgericht und der Komplexität des Falls ab, in der Praxis reicht die Spanne von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Bei mehreren Erben oder Auslandsbezug kann sich die Bearbeitung zusätzlich verzögern.

Fällt beim Verkauf einer Erbimmobilie zusätzlich Grunderwerbsteuer an?

Der Erbfall selbst löst keine Grunderwerbsteuer aus, hier fällt stattdessen gegebenenfalls Erbschaftsteuer an. Verkauft die Erbengemeinschaft die Immobilie anschließend an einen Dritten, zahlt dieser Käufer die reguläre Grunderwerbsteuer, so wie bei jedem anderen Immobilienverkauf auch.

Muss ich Nachlassverbindlichkeiten übernehmen, auch wenn ich sie nicht kannte?

Grundsätzlich ja, mit der Annahme des Erbes übernehmen Sie auch die Schulden des Erblassers. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls können Sie das Erbe jedoch ausschlagen, wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen.

Wie wird der Verkaufserlös innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt?

Der Erlös wird entsprechend der jeweiligen Erbquote aufgeteilt, die sich aus dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge ergibt. Vorab werden in der Regel noch offene Nachlassverbindlichkeiten und Kosten des Verkaufs, etwa die Maklerprovision, vom Erlös abgezogen.

Lohnt sich eine Renovierung vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie?

Das hängt vom Zustand und der Lage ab. Bei kleineren Mängeln kann eine gezielte Aufwertung den Verkaufspreis steigern, bei größerem Sanierungsstau ist ein Verkauf zum realistischen Zustandspreis oft wirtschaftlicher als eine umfassende Renovierung durch die Erbengemeinschaft.

Kann ich als Erbe im Ausland die Immobilie trotzdem verkaufen?

Ja, ein Wohnsitz im Ausland steht einem Verkauf nicht entgegen. Vollmachten für den Notartermin können beglaubigt zugesandt werden, und wir stimmen die einzelnen Schritte bei Bedarf auch per E-Mail und Telefon mit Ihnen ab.

Was kostet die Beauftragung von marker.tschugg Immobilien beim Verkauf einer Erbimmobilie?

Die Erstberatung und Wertermittlung sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Maklerprovision wird erst bei einem erfolgreichen Verkauf fällig und im Vorfeld transparent mit allen Erben besprochen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Sie!

Egal ob Kauf, Verkauf oder eine erste Einschätzung Ihrer Immobilie: Schreiben Sie uns, rufen Sie an oder vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

rico marker geschäftsführer marker.tschugg immobilien

Rico Marker
Geschäftsführer marker.tschugg Immobilien

Kaufbeurer Str. 8, 87437 Kempten (Allgäu)