Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld ist der monatliche Betrag, den Sie als Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung zahlen. Es setzt sich aus den Betriebskosten der Immobilie und der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage zusammen. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), konkret der von der Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Miteigentumsanteil an der Gesamtanlage: Je größer die Wohnung im Verhältnis zum Gebäude, desto höher in der Regel der eigene Kostenanteil. Anders als bei einer Mietwohnung zahlen Sie das Hausgeld nicht an einen Vermieter, sondern direkt an die von der Eigentümergemeinschaft beauftragte Verwaltung, und zwar unabhängig davon, ob Sie selbst in der Wohnung leben oder sie vermieten.
Was beinhaltet das Hausgeld?
Zum Hausgeld zählen unter anderem Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Aufzugswartung und Verwaltungskosten. Hinzu kommt die Instandhaltungsrücklage, aus der größere Reparaturen wie ein neues Dach, eine Fassadensanierung oder ein Aufzugsaustausch finanziert werden. Bei Eigentumswohnungen in Kempten mit Aufzug oder Tiefgarage liegt das Hausgeld spürbar über dem Durchschnitt vergleichbarer Objekte ohne diese Ausstattung, häufig um 50 bis 100 Euro monatlich höher. Auch die Gebäudegröße spielt eine Rolle: In kleinen Zweiparteienhäusern verteilen sich Fixkosten wie die Verwaltungspauschale auf weniger Schultern, während große Wohnanlagen mit Aufzug, Tiefgarage und Gemeinschaftsgrün oft günstigere Kosten pro Einheit erreichen. Ein zu niedrig angesetztes Hausgeld ist dabei kein Vorteil, sondern meistens ein Warnsignal für eine unterdotierte Rücklage, die spätestens bei der nächsten größeren Sanierung als Sonderumlage nachgeschossen werden muss.
Hausgeld vs. Wohngeld: Wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe klingen ähnlich, meinen aber zwei völlig verschiedene Dinge. Das Hausgeld zahlen Sie als Wohnungseigentümer an Ihre Hausverwaltung. Es deckt die Kosten der Eigentümergemeinschaft. Das Wohngeld dagegen ist eine staatliche Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz, die einkommensschwache Haushalte bei Miet- oder Wohnkosten unterstützt und beim zuständigen Amt beantragt wird, etwa beim Landratsamt Oberallgäu oder der zuständigen Stelle in Kempten. Wer beide Begriffe verwechselt, landet schnell bei falschen Ansprechpartnern oder unrealistischen Erwartungen an eine Kostenerstattung. Für Eigentümer einer Eigentumswohnung ist ausschließlich das Hausgeld relevant, nicht das Wohngeld.
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Wie wird das Hausgeld berechnet?
Die Verwaltung erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der die voraussichtlichen Kosten auf alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen verteilt. Grundlage sind die Kosten des Vorjahres, geplante Instandhaltungsmaßnahmen und aktuelle Preisentwicklungen bei Energie, Versicherung und Handwerkerleistungen. Am Jahresende folgt die Hausgeldabrechnung, die die tatsächlichen Kosten den geleisteten Zahlungen gegenüberstellt. Ergibt sich eine Nachzahlung oder Gutschrift, wird diese mit dem nächsten Hausgeld verrechnet. Die Abrechnung muss dabei klar zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen unterscheiden. Diese Unterscheidung wird vielen Eigentümern erst beim Verkauf oder bei der Vermietung wirklich bewusst.
Wirtschaftsplan vs. Jahresabrechnung: Was ist der Unterschied?
Auch diese beiden Begriffe werden häufig durcheinandergebracht, obwohl sie unterschiedliche Zeiträume betreffen. Der Wirtschaftsplan ist eine Prognose: Er legt vor Beginn des Wirtschaftsjahres fest, welche Kosten voraussichtlich anfallen und wie hoch das monatliche Hausgeld jedes Eigentümers deshalb ausfällt. Die Jahresabrechnung blickt dagegen zurück. Sie zeigt, was tatsächlich ausgegeben wurde, und gleicht dies mit den geleisteten Vorauszahlungen ab. Weicht die Jahresabrechnung deutlich vom Wirtschaftsplan ab, etwa durch eine ungeplante Rohrsanierung oder stark gestiegene Energiekosten, ist das ein guter Anlass, den nächsten Wirtschaftsplan kritisch zu prüfen. Für Käufer lohnt sich deshalb immer der Blick auf beide Dokumente, nicht nur auf die aktuelle Hausgeldhöhe.
Was tun bei Unstimmigkeiten in der Hausgeldabrechnung?
Nicht jede Hausgeldabrechnung ist auf Anhieb fehlerfrei. Häufige Streitpunkte sind falsch verteilte Kosten, doppelt abgerechnete Positionen oder eine unklare Zuordnung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Ausgaben. Als Eigentümer haben Sie das Recht, die Belege bei der Verwaltung einzusehen, bevor die Eigentümerversammlung die Abrechnung beschließt. Wer Zweifel an einzelnen Positionen hat, sollte diese vor der Versammlung schriftlich ansprechen. Im Nachhinein ist eine Korrektur deutlich aufwendiger. In Kempten und im übrigen Allgäu übernehmen professionelle Hausverwaltungen diese Abrechnungen in der Regel zuverlässig, dennoch lohnt sich als Eigentümer ein kritischer Blick, gerade bei größeren Wohnanlagen mit vielen Kostenpositionen.

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Typische Fehler, die viele Eigentümer übersehen
Ein häufiger Fehler ist, das Hausgeld pauschal mit den umlagefähigen Nebenkosten gleichzusetzen. Die Instandhaltungsrücklage darf bei Vermietung nicht auf den Mieter umgelegt werden und mindert damit direkt die Rendite. Auch Verwaltungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Wer eine Eigentumswohnung im Allgäu kauft, sollte deshalb genau prüfen, welcher Anteil des Hausgelds tatsächlich umlagefähig ist, bevor er die Rendite kalkuliert. Ein zweiter, oft unterschätzter Punkt: Rückstände früherer Eigentümer gehen beim Kauf nicht automatisch auf Sie über, sollten aber vor Vertragsabschluss dokumentiert sein. Und ein dritter Fehler: Manche Käufer vergleichen Angebote allein anhand von Kaltmiete oder Kaufpreis, ohne das Hausgeld realistisch in die monatliche Belastung einzurechnen. Ein solcher Vergleich führt schnell in die Irre.
Was gilt speziell im Allgäu?
In Kempten, Sonthofen und weiteren Allgäuer Gemeinden ist das Hausgeld in den vergangenen Jahren durch gestiegene Energie- und Handwerkerkosten spürbar gestiegen. Besonders bei älteren Mehrfamilienhäusern in der Kemptener Altstadt oder in Sonthofen mit anstehender energetischer Sanierung lohnt sich ein Blick auf die Höhe der Instandhaltungsrücklage, bevor Sie kaufen oder verkaufen. In touristisch geprägten Orten wie Oberstdorf oder Füssen liegt das Hausgeld bei Ferienwohnungen mitunter höher, da Gemeinschaftsflächen, Aufzüge und teils auch Reinigungsdienste mit eingerechnet werden. In Kaufbeuren und Immenstadt dagegen sind viele Anlagen kleiner und technisch einfacher ausgestattet, was sich meist in einem niedrigeren Hausgeld niederschlägt. Faustregel für eine gesunde Rücklage: mindestens 0,80 bis 1 Euro pro Quadratmeter und Monat. Bei älteren Gebäuden im Allgäu mit anstehender Sanierung liegt die empfohlene Rücklage oft höher.
Was bedeutet das für Käufer und Verkäufer?
Als Käufer sollten Sie das Hausgeld immer zusätzlich zur Finanzierungsrate einplanen und die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung einsehen. Als Verkäufer schaffen Sie mit einer transparenten Hausgeldabrechnung Vertrauen bei Interessenten und ermöglichen oft auch einen zügigeren Verkaufsprozess. Das Team von marker.tschugg Immobilien begleitet Eigentümer im Allgäu, von Kempten über Sonthofen bis Oberstdorf, bei genau dieser Einschätzung: Wie wirkt sich das Hausgeld auf den erzielbaren Verkaufspreis aus, und welche Unterlagen überzeugen Kaufinteressenten am schnellsten?
Planen Sie den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung in Kempten oder im Allgäu? Das Team von marker.tschugg Immobilien prüft mit Ihnen gemeinsam, kostenlos und unverbindlich, wie sich das Hausgeld auf den Verkaufspreis auswirkt. Rufen Sie an unter 0831 523 77 23 80.



















