Ratgeber

Ferienwohnung im Allgäu verkaufen: Käufer, Steuer und Nutzungsregeln

Eine Ferienwohnung im Allgäu ist begehrt, aber ihr Verkauf hat Besonderheiten. Es geht um Nutzungsrechte, steuerliche Fristen, laufende Buchungen und die Frage, welche Käufergruppe zu Ihrem Objekt passt. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Eigentümer in Oberstdorf, Fischen, Bad Hindelang, Pfronten, Füssen und im übrigen Allgäu achten sollten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ferienwohnungen sind steuerlich nicht privilegiert: Wer sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, zahlt auf den Gewinn Spekulationssteuer.
  • Entscheidend ist die erlaubte Nutzung. In Sondergebieten und Fremdenverkehrsgemeinden darf eine Ferienwohnung oft nicht dauerhaft bewohnt werden. Das prägt den Käuferkreis.
  • Laufende Buchungen und Verträge mit Vermietungsagenturen müssen vor dem Verkauf geklärt werden.
  • Mitverkaufte Möbel und Inventar werden getrennt vom Gebäude bewertet und im Kaufvertrag aufgeführt.
  • Die Preise im Allgäu streuen stark: laut ImmoScout24 (Stand Q3 2026) liegen Wohnungen in Oberstdorf bei ca. 6.266 €/m², in Fischen bei ca. 5.464 €/m² und in Bad Hindelang bei ca. 4.659 €/m².

Inhaltsverzeichnis:

Welche Käufer interessieren sich für eine Ferienwohnung im Allgäu?

Drei Käufergruppen stehen im Vordergrund. Eigennutzer suchen einen Zweitwohnsitz für Urlaub und Wochenenden. Kapitalanleger wollen die Wohnung vermieten und achten auf Auslastung und Rendite. Dauerwohner würden gern selbst einziehen, was je nach Nutzung gar nicht erlaubt ist.

Wer verkauft, sollte klar benennen, welche Nutzung zulässig ist. Das spart Zeit bei Interessenten und vermeidet Streit nach dem Kauf. Im Exposé gehören deshalb Angaben zur Nutzung, zu laufenden Kosten und zur Lage ganz nach vorn.

In Tourismusorten wie Oberstdorf, Fischen, Bolsterlang oder Bad Hindelang zahlen Käufer häufig für Lage, Aussicht und Nähe zu Bergbahnen mehr. Im Ostallgäu rund um Füssen und Pfronten spielen Seen, Berge und die Nähe zu Österreich eine Rolle.

Welche Nutzungsregeln gelten für Ferienwohnungen?

Nicht jede Wohnung darf frei genutzt werden. In Gebieten, die als Sondergebiet für Fremdenverkehr ausgewiesen sind, ist eine dauerhafte Wohnnutzung häufig ausgeschlossen. Manche Gemeinden haben außerdem Satzungen, die für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum eine Genehmigung vorsehen.

Wichtig sind deshalb der Blick in die Teilungserklärung, den Bebauungsplan und die Gemeindesatzung. Sie zeigen, ob die Wohnung als Wohnung, als Ferienwohnung oder als Teileigentum geführt wird. Wie die Teilungserklärung aufgebaut ist, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Teilungserklärung.

Zusätzlich erheben viele Gemeinden eine Zweitwohnungsteuer. Auch das beeinflusst die Kaufentscheidung, weil es die laufenden Kosten erhöht. Geben Sie Käufern diese Information offen.

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Was gilt steuerlich beim Verkauf einer Ferienwohnung?

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Die Ausnahme für selbstgenutzte Wohnungen gilt nur, wenn Sie die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt haben. Eine Ferienwohnung erfüllt das in der Regel nicht. Dazu gelten bei der Vermietung weitere steuerliche Fragen, zum Beispiel zur Umsatzsteuer oder zur Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

Eine Übersicht zu Frist und Berechnung gibt unser Beitrag zur Spekulationssteuer beim Hausverkauf im Allgäu. Für den Einzelfall sollten Sie vor dem Verkauf mit einem Steuerberater sprechen.

Was ist mit laufenden Buchungen und Verträgen?

Vor dem Verkauf müssen Sie klären, was mit bereits angenommenen Buchungen geschieht. Sie können Buchungen bis zum Eigentumswechsel erfüllen oder dem Käufer die Übernahme anbieten, wenn er die Vermietung fortführen will. Wer die Wohnung über eine Vermietungsagentur oder ein Buchungsportal vermarktet, sollte die Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen prüfen.

Im Kaufvertrag wird festgelegt, ab wann Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Das umfasst Mieteinnahmen, Kurtaxe, Hausgeld und die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft. Wie sich Hausgeld und Rücklagen auswirken, lesen Sie im Beitrag zum Hausgeld bei der Eigentumswohnung.

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Von der Spekulationssteuer beim Hausverkauf über den Umgang mit einer geerbten Immobilie bis zur Frage, ob ein Verkauf ganz ohne Makler überhaupt sinnvoll ist: Unsere Ratgeber beantworten die Fragen, die im Verkaufs- oder Kaufprozess wirklich auftreten. Fundiert recherchiert, verständlich erklärt und speziell auf das Allgäu zugeschnitten.

Wie wird das Inventar behandelt?

Möbel, Küche, Geschirr und Zubehör werden im Kaufvertrag in einer Inventarliste aufgeführt. Der Kaufpreis wird dann in Immobilienpreis und Inventarpreis aufgeteilt. Das hat einen praktischen Nutzen: Auf das Inventar fällt keine Grunderwerbsteuer an, und die Aufteilung muss plausibel sein.

Eine vollständig möblierte Wohnung wirkt für Anleger attraktiv, weil sie sofort nutzbar ist. Eigennutzer legen manchmal mehr Wert auf hochwertige Möbel oder wollen sie nicht übernehmen. Klären Sie das frühzeitig mit den Interessenten.

So gelingt der Verkauf einer Ferienwohnung im Allgäu

Der Zeitpunkt zählt. Wohnungen mit Bergblick lassen sich im Frühsommer oder im Herbst gut besichtigen, Wintersportlagen auch in der Skisaison. Gute Fotos und eine klare Beschreibung von Lage, Nutzung und Kosten helfen bei der Entscheidung. Wie viel Ihre Wohnung wert ist, zeigt eine Immobilienbewertung vor Ort.

So unterstützt das Team von marker.tschugg Immobilien Sie beim Verkauf

Das Team von marker.tschugg Immobilien bewertet und vermarktet Wohnimmobilien im Allgäu und kennt die Unterschiede zwischen den Orten. Wir prüfen vorab Nutzungsregeln, Unterlagen und Verträge und sprechen passende Interessenten gezielt an, bevor ein Objekt öffentlich inseriert wird. Die Vermietung Ihrer Ferienwohnung übernehmen wir nicht.

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen beim Wohnungsverkauf im Allgäu.

Muss ich beim Verkauf einer Ferienwohnung Steuern zahlen?

Liegt zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre, ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Die Ausnahme für selbstgenutzte Immobilien gilt nur für den Hauptwohnsitz.

Darf ein Käufer die Ferienwohnung dauerhaft bewohnen?

Das hängt von Bebauungsplan, Teilungserklärung und Gemeindesatzung ab. In Sondergebieten ist eine dauerhafte Wohnnutzung oft nicht erlaubt.

Was passiert mit bestehenden Buchungen?

Sie können Buchungen bis zum Eigentumswechsel erfüllen oder dem Käufer die Fortführung anbieten. Prüfen Sie bestehende Verträge mit Agenturen und Portalen.

Wird das Inventar mitverkauft?

Das ist üblich. Möbel und Zubehör werden in einer Inventarliste aufgeführt, der Kaufpreis wird getrennt ausgewiesen.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Verkauf?

Wenn Lage und Aussicht gut zur Geltung kommen und Interessenten die Region erleben können. In Skiorten kann die Saison ein Vorteil sein.

Was kostet der Verkauf einer Ferienwohnung?

Es fällt vor allem die Maklerprovision an, sowie gegebenenfalls Kosten für Grundbuchaustragungen. Wie die Provision geteilt wird, erklärt unser Beitrag zur Maklerprovision beim Hausverkauf im Allgäu.

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Rico Marker
Geschäftsführer marker.tschugg Immobilien

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